Entschuldigungspraxis

Falls ein/e Schüler/in aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, bitten wir darum, dies bereits am ersten Tag zu melden. Eine Krankmeldung kann über Sdui an den Klassenlehrer, telefonisch (Anrufbeantworter) bzw. schriftlich über ein anderes Kind erfolgen und sollte bis spätestens 7.45 Uhr eingegangen sein. Ab dem dritten Fehltag ist zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung von Nöten.

Hier finden Sie eine Vorlage für eine Entschuldigung in schriftlicher Form:

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn bereits Krankheitsanzeichen ersichtlich sind. Bedenken Sie, wie schnell ansteckende Krankheiten um sich greifen.

Wir setzen auf Ihre Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Hausaufgaben sind im Krankheitsfall nicht verpflichtend. Falls Sie wünschen, dass Ihr Kind trotz Erkrankung Hausaufgaben machen soll, informieren Sie sich bitte in eigener Verantwortung und geben Sie am besten schon bei der Krankmeldung an, welchem Kind wir die Hausaufgaben mitgeben sollen.